Beglaubigte Übersetzungen

Übersetzungen mit Beglaubigung
für Ämter und Behörden

Ämter und Behörden, aber auch Schulen und Universitäten, benötigen beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und anderen Dokumenten, damit diese anerkannt werden können. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von dafür staatlich vereidigten Übersetzern angefertigt und mit deren Rundstempel und Unterschrift beglaubigt werden.

Apostillen und Legalisation

Für Urkunden, die im Ausland vorgelegt werden, ist in einigen Ländern die Apostille eines  Landgerichtes nötig, welche die Vereidigung des Übersetzers noch einmal überbeglaubigt. Auch diesen Service können wir anbieten. Sollten Sie eine solche Apostille benötigen, geben Sie das möglichst schon bei der Anfrage an.

So geht's

Senden Sie uns Ihr Dokument als Scan per E-Mail, oder ein gutes Foto. Wenn Sie dazu Fragen haben stehe ich gerne telefonisch per E-Mail oder SMS zur Verfügung. Beachten Sie, dass evtl. auch eine Titelseite und eine bedruckte oder gestempelte Rückseite dazu gehören. Gerne können Sie uns mit Ihren Originalen auch im Büro besuchen. Wir fertigen Scans Ihrer Dokumente an und Sie können diese danach gleich wieder mitnehmen. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin.

 

Kurzfristig erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot mit Preis und Lieferzeit – wunschgemäß per Telefon, per E-Mail oder als SMS. Wenn Sie mit unserem Angebot zufrieden sind, erteilen Sie den Auftrag und die Übersetzung wird ausgeführt.

Fragen Sie uns an

Tel. 0172 – 964 25 62

Rufen Sie uns an. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu unserem Angebot, Fachgebieten, Lieferzeiten, Sprachkombinationen und Beglaubigungen.
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linz-uebersetzungen@t-online.de